Honorar
Die Mehrzahl meiner Leistungen wird nach der für Steuerberater bindenden Steuerberater- vergütungsverordnung (StBVV) auf der Basis von Gegenstandswerten abgerechnet. Der Gebührensatz – dessen Bandbreite in der StBVV festgelegt ist -, richtet sich nach der Art und dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe und dem Umfang der zu erbringenden Tätigkeiten.
Zeitgebühren
Die Zeitgebühr für Beratungen, Rechtsbehelfe, Anträge usw. beträgt netto EUR 60,00 je angefangene halbe Stunde zuzüglich Auslagen.
Das Honorar sollte für Sie und für mich fair sein!