Honorar

Die Mehrzahl meiner Leistungen wird nach der für Steuerberater bindenden Steuerberater- vergütungsverordnung (StBVV) auf der Basis von Gegenstandswerten abgerechnet. Der Gebührensatz – dessen Bandbreite in der StBVV festgelegt ist -, richtet sich nach der Art und dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe und dem Umfang der zu erbringenden Tätigkeiten.

Erstberatung

Für eine einstündige Erstberatung berechne ich EUR 120 brutto. Zur optimalen Vorbereitung auf das Gespräch sollte mir vorher ein Fragenbereich mitgeteilt werden.

Zeitgebühren

Die Zeitgebühr für Beratungen, Rechtsbehelfe, Anträge usw. beträgt netto EUR 50,00 je angefangene halbe Stunde zuzüglich Auslagen.

Das Honorar sollte für Sie und für mich fair sein!